Werterhaltende und wertvermehrende Investitionen

Welche Investitionen sind steuerlich abzugfähig?

Bei der Tätigung von wertvermehrenden Investitionen steigt der Immobilienwert durch die ausgeführten Arbeiten. Grundsätzlich sind Investitionen wertvermehrend, wenn sie "neu" oder "zusätzlich" sind. Die Immobilie wird durch diese Investitionen in einen besseren Zustand versetzt, der Gebrauchswert wird erhöht und wiederkehrende Betriebskosten können unter Umständen gesenkt werden. Zu den wertvermehrenden Investitionen gehören beispielsweise der Anbau eines Wintergartens oder Carports, der Ausbau des Dachstocks, eine Gartenpergola oder der Einbau eines Cheminées.

Im Gegensatz dazu bezwecken werterhaltende Investitionen die Instandhaltung der Immobilie. Ohne diese Massnahmen würde die Immobilie an Wert verlieren. Als werterhaltende Investitionen werden alle Unterhaltsarbeiten, wie beispielsweise der Heizungsersatz, Fassadenrenovation, Erneuerung der Bodenbeläge, Malerarbeiten oder der Austausch von Küchengeräten angeschaut.

Die werterhaltenden Investitionen können entweder als Pauschalabzug oder zu den effektiven Kosten bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. Um die effektiven Kosten abzuziehen, werden zwingend alle Belege benötigt. Nur wertvermehrende Investitionen können beim Verkauf der Immobilie bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung abgezogen werden.

Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.