Sind Einzonungen überhaupt noch möglich?

Die Auswirkungen des revidierten Raumplanungsgesetzes

Das neue Raumplanungsgesetz gilt in der Schweiz seit der Abstimmung im Jahr 2014. Das neue bzw. überarbeitete Gesetz soll die Zersiedelung eindämmen und das Kulturland besser schützen. Seit dem Inkrafttreten dürfen Bauzonen nur noch so gross sein, dass sie den erwarteten Bedarf für 15 Jahre abdecken. Vorhandene Flächen, die voraussichtlich nicht benötigt werden, müssen ausgezont werden. Einzonungen, die den Bedarf von 15 Jahren überschreiten sind unzulässig. Die Innenverdichtung bzw. die Bebauung von Baulücken innerhalb des Siedlungsgebiets soll vorangetreiben werden, bevor die Gemeinden weiteres Land einzonen.
Die Kantone haben aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes neue Richtpläne ausgearbeitet, welche vom Bundesamt für Raumentwicklung bewilligt wurden. In den Richtplänen haben die Kantone formuliert, wie das neue Gesetz umgesetzt und die Grundeigentümer zu einer Bebauung oder einem Verkauf animiert werden sollen. Zudem mussten die Kantone festlgegen in welchen Gebieten in Zukunft noch gebaut werden darf und wo Überkapazitäten bestehen. Hierzu mussten sie sich auch mit den umliegenden Regionen absprechen.
Der Richtplan des Kantons St. Gallen wurde 2017 vom Bund genehmigt. Voraussichtlich lastet der Kanton St. Gallen die aktuell verfügbaren Bauzonen bis in 15 Jahren um 103 Prozent aus. Dies basiert auf dem prognostizierten Bevölkerungswachstum. Demzufolge sind fallweise Einzonungen möglich. Aufgrund des Richtplans des Kantons müssen / mussten die Bau- und Nutzungspläne der Gemeinden angepasst werden. Die konkrete Umsetzung stellt für die Gemeinden eine grosse Herausforderung dar. "Verdichtung" hört sich nach dem richtigen Weg an - aber bitte nicht vor meiner eigenen Haustüre.

Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.