Bau- und Zonenordnung in der Schweiz

In welcher Zone ist der Bau eines Wohnhauses möglich?

Im Zonenplan weist jede Schweizer Gemeinde die Grundstücke einer Zone zu. Dies kann eine Bauzone, eine Landwirtschaftszone oder eine Schutzzone sein. So wird festgelegt was wo gebaut werden darf. Im Nutzungsplan wird den Bauzonen die entsprechende Nutzung auferlegt. Ein Grundstück darf grundsätzlich nur bebaut werden, wenn es in einer Bauzone liegt. Die Nutzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Wohn-, Industrie- / Gewerbe-, Misch- oder Kernzone handelt. Weiter gibt es beispielsweise die Quartiererhaltungs-, Freihalte- und Erholungszone oder die Zone für öffentliche Nutzungen.
Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen und wird abgekürzt mit einem "W" gekennzeichnet. Diese Zone wird nochmals unterteilt. Die Zahl hinter dem "W" zeigt an wie viele Vollgeschosse gebaut werden dürfen. Das bedeutet beispielsweise, dass in einer W2 Zone" ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen gebaut werden darf. Je nach Gemeinde beziehungsweise kommunalem Baureglement ist zusätzlich der Bau eines Attikageschosses erlaubt.
Industrie- / Gewerbezonen sind für die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Sekundär- und Tertiärsektor vorgesehen. Für die Entwicklung von Stadt- / Orts- und Quartiererhaltungszentren mit hoher Dichte ist es die Kernzone. Mit der Annahme des Raumplanungsgesetzes durch das Schweizer Volk im Jahr 2013 wurde verankert, dass der Anteil Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen darf. Zur Umsetzung stehen den Gemeinden verschiedene planerische Instrumente, wie beispielsweise die Erlassung von Planungszonen, Auszonung oder das Landumlegungsverfahren, zur Verfügung.

 

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